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Europahürde 5%? 3%? 0%!

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Drei-Prozent-Hürde in einer Entscheidung mit 5 zu 3 Richterstimmen gekippt. Wie u.a. die Zeit-Online berichtet, wurde die Klage von 19 kleinen Parteien,  unter anderem der Piratenpartei (weitere Info hier), und mehr als 1000 Bürgern eingereicht. Diese werfen der im Bundestag vertretenen Parteien vor, mit der Hürde eigene Interessen zu vertreten. Kleinparteien bekommen so schwerer eigene Kandidaten und Spenden.
Schon 2009 hatte das Gericht die damals gültige Fünf-Prozentklausel für ungültig erklärt. Die Entscheidung gegen die 3%-Klausel, welche im vergangenen Jahr festgelegt wurde, kann der geneigte Interessent in der Pressemitteilung des BVerfG nachlesen. Somit werden jetzt alle Stimmen gewertet, womit sich auch Minderheiten ein Mitspracherecht in Europa sichern.