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Schulbedarfspaket: Antrag stellen!

individuel-kinderDie Schul­fe­rien nei­gen sich in NRW dem Ende zu. Wer das Anrecht auf einen Zuschuss für den Schul­be­darf sei­nes Kin­des hat, sollte jetzt noch schnell einen Antrag stellen!

Im Rah­men des Bil­dungs– und Teil­ha­be­pa­ke­tes der Bun­des­re­gie­rung erhal­ten ALG-II-Empfänger für ihre Kin­der im August auto­ma­tisch und ohne expli­zi­ten Antrag einen Zuschuss für deren Schul­be­darf (Schul­ran­zen, Sport­zeug, Schreib-, Rechen-, Zei­chen– und Bastelutensilien).Wer aller­dings “nur” einen Kin­der­zu­schlag (klingt herz­los, ist aber der Zuschuss zum Kin­der­geld) oder Wohn­geld bezieht, muss für diese Schul­be­darfs­för­de­rung noch einen Antrag bei der Stadt stel­len. Dabei ist es uner­heb­lich, ob es sich um die Ein­schu­lung oder eine Ver­set­zung han­delt. Die För­de­rung gilt für alle Schul­kin­der mit einem ent­spre­chen­den Anspruch.Und natür­lich trägt nie­mand ein Schild mit “Wohn­geld­be­zie­her” mit sich herum. Wer aber trotz­dem jeman­den in die­ser Situa­tion kennt, der möge die­sen Men­schen bitte dar­auf anspre­chen. Im August sind das immer­hin 70 €, im Februar noch ein­mal 30 €.