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Bei Immobilienbesitzern hat die CDU eigene Ideen zur Privatsphäre

Wenn es darum geht Hartz4-Empfänger zu bespitzeln, sind der Bonner CDU oft viele Mittel recht. Und wenn im Rahmen von PRISM die digitale Totalüberwachung aller Deutschen offen gelegt wird, geht die CDU auf Tauchstation.

Doch sobald mit der neuen “Zweckentfremdungssatzung” spekulativer Leerstand in Bonn bekämpft wird, indem man Bußgelder verhängt, spricht die CDU von “Stasimethoden” und sieht das “Privateigentum und den Schutz der Privatsphäre mit Füßen getreten.” “Um so erstaunlicher ist da der aktuelle Vorwurf der CDU, Oberbürgermeister Nimptsch und Sozialdezernentin Wahrheit (beide SPD) würden Denunziantentum fördern.”, kommentierte
Felix Kopinski, kommunalpolitischer Sprecher der Bonner Piraten.

Zweckentfremdungssatzungen haben es in NRW nicht nur wegen der Sperrigkeit der Vokabel schwer. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich der Versuch, der Wohnungsnot und steigenden Mieten durch spekulativen Leerstand einen Riegel vorzuschieben. Bislang haben nur wenige Kommunen eine Zweckentfremdungssatzung. Spekulanten wie auch Immobilienbesitzer, versuchen seit Jahren allen Ortes eine derartige Regulierung zu verhindern.

Seit letzter Woche hat auch Bonn eine solche Satzung, die dringend überfällig war. Zu jedem Semesterbeginn drängen sich wohnungssuchende Studenten in den Räumen des AStA, finanzschwache Mieter werden aus zentralen Wohnräumen verdrängt und es fehlen der Stadt 3.500 Sozialwohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.

Letzteres Problem ist hausgemacht, denn erst 2002 verkaufte der Bonner Stadtrat alle Sozialwohnungen, die im Besitz der Stadt waren. Ein unglaublicher Fehler, denn nun versucht man händeringend, den fehlenden, bezahlbaren Wohnraum teuer neu zu bauen. Während dessen wurde beim letzten Zensus ermittelt, dass in Bonn derzeit 4.500 Wohnungen leer stehen.

“Die Gegner der Neuregelung argumentieren mit einem seltsam egozentrischen Freiheitsbegriff, man fühlt sich durch die Umsetzung und Überprüfung von gesetzlichen Vorgaben bespitzelt und eingeschränkt. Aber das Grundgesetz sieht eben auch vor, dass Eigentum verpflichtet. Die alternativen Vorschläge der CDU hätten gerade einmal 1% des Bonner Wohnungsmarktes erfasst.”, so Kopinski weiter. “Anhand der Klagen gegen die Zweckentfremdungsatzungen vor Gericht, die mit Sicherheit kommen werden, wird man die tatsächlichen Interessengruppen erkennen können, die hinter dem aktuellen Shitstorm der Bonner CDU stecken.”